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Kinderkrankentage berechnen: Anspruch und Rest

Der Anspruch gilt je Kind — aber nur bis zu einer Gesamtgrenze für die ganze Familie. Genau daran verrechnen sich die meisten. Der Rechner zeigt beides. Alles läuft in deinem Browser.

Zwei Eltern, zwei Konten

Jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch — und trotzdem gibt es eine gemeinsame Grenze. Tageteiler führt beide Konten nebeneinander, warnt bei Doppelbuchungen und zeigt, wie weit die Tage bis Jahresende reichen.

Was der Tage-Rechner zusammenführt

Kinderkrankentage haben zwei Grenzen, die gemeinsam betrachtet werden müssen. Zuerst gibt es den Anspruch je Elternteil und Kind. Bei mehreren Kindern greift zusätzlich eine Gesamtgrenze für den Elternteil im Kalenderjahr. Der Rechner multipliziert deshalb nicht einfach nur die Zahl der Kinder mit dem Einzelanspruch, sondern begrenzt das Ergebnis auf den hinterlegten Gesamtdeckel.

Die Anzeige stellt den Einzelanspruch und die Gesamtgrenze für das gewählte Kalenderjahr gemeinsam dar. Bereits verbrauchte Tage gehören als eigene Eingabe in den Rechenlauf. Für die Einordnung bleibt wichtig: Die Ansprüche je Kind lassen sich bei mehreren Kindern nicht unbegrenzt addieren, weil zusätzlich der Gesamtdeckel gilt.

Der Rechner beantwortet damit die Planungsfrage nach Anspruch und Rest. Er entscheidet nicht verbindlich, ob die Voraussetzungen in deinem Einzelfall erfüllt sind. Krankenkasse und Arbeitgeber bleiben dafür zuständig. Eine kompakte Einordnung der Voraussetzungen findest du im Ratgeber zu Kinderkrankengeld, Bescheinigung und Sonderfällen.

Kinderkrankentage 2026 berechnen

Für das Kalenderjahr 2026 sind im Regelwerk 15 Arbeitstage je gesetzlich versichertem Elternteil und Kind hinterlegt. Für Alleinerziehende sind es 30 Arbeitstage je Kind. Bei mehreren Kindern gelten Gesamtgrenzen von 35 Arbeitstagen beziehungsweise 70 Arbeitstagen für Alleinerziehende.

Der Einzelanspruch nennt die Arbeitstage je Elternteil und Kind. Die Werte von 35 beziehungsweise 70 Arbeitstagen sind dagegen Gesamtgrenzen bei mehreren Kindern. Sie verhindern, dass die einzelnen Ansprüche ohne Begrenzung zu einem Jahreswert addiert werden.

Die Auswahl „alleinerziehend“ gehört deshalb ebenso zum Rechenfall wie Kalenderjahr und Zahl der anspruchsberechtigten Kinder. Trage außerdem die bereits verbrauchten Tage für den betrachteten Stand ein. Der Rechner zeigt auf dieser Basis Anspruch und Rest zusammen an.

Welche Kinder in die Eingabe gehören

Der Rechner fragt nach gesetzlich versicherten Kindern, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Das Regelwerk der App prüft den Anspruch grundsätzlich bis zum zwölften Geburtstag. Ist ein Kind behindert und auf Hilfe angewiesen, entfällt die Altersgrenze.

Ein Kind, das nicht gesetzlich versichert ist, wird im App-Regelwerk nicht als anspruchsberechtigt nach § 45 SGB V gewertet. Deshalb sollte die Zahl im Rechner nur Kinder enthalten, die zu dieser Eingabe passen. Der Rechner selbst kennt weder Geburtsdaten noch Versicherungsstatus; er verarbeitet ausschließlich die von dir eingetragene Anzahl.

Für ein Kalenderjahr betrachtet das Regelwerk, ob ein Kind in diesem Jahr anspruchsberechtigt ist. Die Website vereinfacht diese Prüfung bewusst zu einer Anzahl. Wenn Versicherungsstatus, Altersgrenze oder die Voraussetzungen des betreuenden Elternteils unklar sind, ist das Rechenergebnis nur eine Orientierung auf Basis der gewählten Eingabe.

Zum beschriebenen Regelfall gehören außerdem die gesetzliche Versicherung und der eigene Krankengeldanspruch des betreuenden Elternteils. Im Haushalt darf niemand anderes die Betreuung übernehmen können, und eine ärztliche Bescheinigung wird benötigt. Diese Voraussetzungen prüft das Zahlenfeld des Rechners nicht.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Die Sonderregelung in § 45 Abs. 2a SGB V nennt ausdrücklich das Kalenderjahr 2026. Für 2027 ist derzeit keine Sonderregelung beschlossen. Deshalb fällt das hinterlegte Regelwerk zum 1. Januar 2027 auf den gesetzlichen Regelfall nach § 45 Abs. 2 SGB V zurück.

Für 2027 verwendet der Jahreswähler damit 10 Arbeitstage je Elternteil und Kind sowie 20 Arbeitstage für Alleinerziehende. Bei mehreren Kindern liegen die hinterlegten Gesamtgrenzen bei 25 beziehungsweise 50 Arbeitstagen. Diese Werte bilden den gesetzlichen Regelfall ohne Neuregelung ab.

Wird für 2027 noch eine Neuregelung beschlossen, gelten andere Werte. Der Rechner müsste dann an die beschlossene Regelung angepasst werden. Der aktuelle Stand ist deshalb ausdrücklich keine Prognose, sondern die Abbildung des derzeit hinterlegten gesetzlichen Regelfalls.

Resttage über das Jahr im Blick behalten

Ein Rechnerstand ist eine Momentaufnahme auf Basis deiner Eingaben. Wähle zuerst das Kalenderjahr, trage dann die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder und die bereits verbrauchten Tage ein. Die Angabe „alleinerziehend“ vervollständigt den betrachteten Rechenfall.

Bei mehreren Kindern sollten Einzelanspruch und Gesamtgrenze immer getrennt gelesen werden. Tageteiler ordnet erfasste Krankheitstage dem jeweiligen Elternteil und Kind zu und hält geplante, genommene und bestätigte Tage auseinander. Damit bleibt sichtbar, welche Angaben hinter dem aktuellen Überblick stehen.

Wenn du neben den Tagen auch den möglichen Verdienstausfall einordnen willst, führt der Kinderkrankengeld-Rechner von Nettoausfall zur geschätzten Auszahlung. Dort werden die finanziellen Werte für 2026 berechnet. Anspruchstage und Geldschätzung bleiben getrennte Werkzeuge, lassen sich aber für dieselbe Planung nacheinander verwenden.

Zwei Elternkonten richtig lesen

Bei zwei Elternteilen wird der Anspruch je Elternteil betrachtet. Für die Planung reicht deshalb ein einziger gemeinsamer Zahlenstand nicht aus. Tageteiler führt die beiden Elternkonten nebeneinander und ordnet die erfassten Krankheitstage dem jeweiligen Elternteil und Kind zu.

Die Website berechnet jeweils ein Elternkonto. Wenn ihr beide Ansprüche prüfen möchtet, könnt ihr die Eingaben für jeden Elternteil getrennt durchgehen. Dabei sollten Kalenderjahr, Zahl der anspruchsberechtigten Kinder, bereits verbrauchte Tage und die Angabe „alleinerziehend“ zum jeweiligen Rechenfall passen.

Häufige Fragen zum Kinderkrankentage-Rechner

Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?

2026 sind es bis zu 15 Arbeitstage je Elternteil und Kind, für Alleinerziehende 30. Bei mehreren Kindern gelten Gesamtgrenzen von 35 beziehungsweise 70 Arbeitstagen.

Warum gibt es einen Anspruch je Kind und eine Gesamtgrenze?

Der Einzelanspruch legt fest, wie viele Arbeitstage für ein Kind möglich sind. Bei mehreren Kindern begrenzt zusätzlich der Gesamtdeckel, wie viele Kinderkrankentage ein Elternteil im Kalenderjahr insgesamt nutzen kann.

Welche Eingaben braucht der Kinderkrankentage-Rechner?

Du wählst das Kalenderjahr, trägst die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder und die bereits verbrauchten Tage ein und gibst an, ob du alleinerziehend bist. Der Rechner zeigt dazu Anspruch und Rest.

Dürfen die Einzelansprüche mehrerer Kinder unbegrenzt addiert werden?

Nein. Für jedes Kind gilt ein Einzelanspruch, bei mehreren Kindern begrenzt aber zusätzlich der Gesamtdeckel die Kinderkrankentage eines Elternteils im Kalenderjahr.

Was ändert sich bei den Kinderkrankentagen 2027?

Für 2027 ist derzeit keine Sonderregelung beschlossen. Deshalb verwendet der Rechner ab 1. Januar 2027 den gesetzlichen Regelfall aus § 45 Abs. 2 SGB V: 10 Arbeitstage je Elternteil und Kind, 20 für Alleinerziehende sowie Gesamtgrenzen von 25 beziehungsweise 50 Arbeitstagen. Wird eine Neuregelung beschlossen, gelten andere Werte.

Welche Kinder berücksichtigt der Rechner?

Die Eingabe zählt gesetzlich versicherte Kinder, die die Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Bei einem behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kind entfällt die Altersgrenze.

Ist das Ergebnis eine verbindliche Anspruchsentscheidung?

Nein. Der Rechner bildet die im Regelwerk hinterlegten Werte und deine Eingaben ab. Krankenkasse und Arbeitgeber entscheiden verbindlich, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.